(lifepr) Düsseldorf, 03.03.2015 - Die Verletztenrente gibt es von den Berufsgenossenschaften für Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit, wenn der Betroffene mindestens ein halbes Jahr lang um mindestens 20 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Die Höhe richtet sich ...