(lifepr) Jena, 07.12.2016 - Wohnungen für Hartz-IV-Bezieher müssen angemessen sein. Oft müssten Leistungsberechtigte aber von ihren Bezügen Mietzuschüsse bezahlen, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Ob es angemessene Wohnungen ...