Dresden (dpa) - Arrogant, starrsinnig und nationalistisch: Am vierten Verhandlungstag im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini, die in einem Gerichtssaal erstochen wurde, ist der Charakter des schweigenden Angeklagten deutlicher geworden. Zeugen sagten am Donnerstag im Dresdner ...

Kommentare

(5) k293295 · 29. Oktober 2009
@ 3: Und wohin weisen wir den Richter jetzt aus?
(4) k251998 · 29. Oktober 2009
Bitte nicht vergessen. Das Opfer wurde als Zeugin von Staat Sachsen in einem Strafprozess geladen. Wie kommt es, dass ein Angeklagter die Sicherheitsüberprüfung so einfach austricksen kann? Insofern trägt Sachsen die volle Verantwortung für die Sicherheit der Zeugin. Fehleinschätzungen über die "Harmlosigkeit" des Angeklagten gehen zu Lasten des Landes. Wenn das Land Interesse an Zeugenaussagen hat, muss es diese auch schützen bwz. bei Versagen Schadensersatz leisten.
(3) Kelle · 29. Oktober 2009
Zum Glück geht es hier um Ausländer, denen kann man ja nix zugestehen... Wenn es einem Angeklagten gelingt, ein Waffe mit in den Gerichtssaal zu nehmen, dann hat die Staatsgewalt eklatant versagt. Daher ist ein Anspruch durchaus wahrscheinlich...
(2) k366001 · 29. Oktober 2009
So ein Käse... nie und nimmer Schmerzensgeld von Sachsen... gehts denn noch?
(1) Big_Frog · 29. Oktober 2009
Was hat bitte der Freistaat damit zu tun-die Bezahlung ist durch den Täter zu realisieren,da aber der sicherlich nichts hat sucht man nach einem potenten Geldgeber,das ist einfach widerlich.
 
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