(lifepr) Düsseldorf, 20.08.2014 - Eine in Darlehensverträgen verwendete Klausel, die bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bestimmt, dass Sondertilgungsrechte unberücksichtigt bleiben, ist unwirksam. Dies entschied das aufgerufene Gericht in einem konkreten Fall, in dem die Sparkasse ...