Stade (dts) - Die Staatsanwaltschaft in Stade hat im Falle eines Rentners, der im Dezember 2010 einen jugendlichen Räuber erschossen hatte, aufgrund neuer Zeugenaussagen Anklage erhoben. "Es sieht jetzt nicht mehr danach aus, als habe er in Notwehr geschossen", sagte ein Sprecher der ...

Kommentare

(6) k416392 · 24. April 2012
Das ist Deutschland: wer Angst um sein eigenes Leben hat, wenn er in seinem eigenen Haus überfallen und bedroht wird, der wird bestraft.
(5) Chris1986 · 24. April 2012
@4 Die Waffen sind legal in seinem Besitz gewesen soweit ich mich an die Nachricht damals erinnere und er hat auf die Räuber geschossen weil er deren Wiederkehr befürchtet hat nachdem sie wohl nicht alles mitgenommen haben was sie so gefunden haben.
(4) Ramik · 24. April 2012
@1, 2 Also für mich stellt sich schoneinmal die Frage nach der Waffenbesitzkarte die der Rentner haben müsste. Wieso kann er so schnell an seine Waffe gelangen (Munition muss gesondert gelagert werden), sodass er in "Notwehr" handeln musste. Hat er keine Karte, so ist es unerlaubter Waffenbesitz und Körperverletzung mit Todesfolge.
(3) Kelle · 24. April 2012
@1, @2: Könnt Ihr mir bitte mal erklären, was es mit "wehren" zu tun hat, wenn man jemanden in den Rücken schießt?
(2) Flo-Bow · 24. April 2012
Ja, dazu kann man nix mehr sagen das ist doch typisch für die deutschen Gerichte. Da wird jemand Überfallen, erschießt den Einbrecher und muss sich dann noch Anschließend vor Gericht verantworten dafür, dass er sich und sein Eigentum schützen wollte. Willkommen in Absurdistan.
(1) Chris1986 · 24. April 2012
bloß nicht wehren. Alles wird gegen einen verwendet.
 
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