(pressebox) München, 11.09.2014 - Sie müssen nun schnell reagieren. Wenn Ihnen der Arbeitgeber die konkreten Gründe für die Kündigung nicht mitgeteilt hat, sollten diese sofort bei ihm erfragt werden. Er muss Ihnen die Gründe auf Nachfrage schriftlich mitteilen (§ 626 Abs. 2 S. 3 BGB). Nach Prüfung ...

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