Basel (dpa) - Die Schweiz hat deutsche Kritik an der Veröffentlichung von Namen mutmaßlicher Steuersünder im eidgenössischen Amtsblatt zurückgewiesen. Solche Veröffentlichungen, die es ohnehin nur in Ausnahmefällen gebe, seien die Konsequenz aus verfassungsmäßig verankerten Bürgerrechten, ...