Schuldenbremse endgültig im Grundgesetz verankert
Sie verbietet den Ländern praktisch neue Kredite und setzt dem Bund bei der Neuaufnahme von Schulden enge Grenzen. Lediglich Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stimmten nicht zu. Der Bundestag hatte bereits Ende Mai mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Schuldenbremse beschlossen.
Sie erlaubt den Ländern vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden mehr. Dem Bund wird von 2016 an in wirtschaftlich normalen Zeiten nur noch ein Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr zugestanden - das entspricht derzeit neun Milliarden Euro. Mit der verschärften Grenze wird auch auf die Konjunkturprogramme und Banken-Rettungspakete reagiert, die zu einer Rekordverschuldung führen werden. Die bisherigen Grundgesetzregeln haben einen Anstieg der Schulden auf fast 1600 Milliarden Euro nicht verhindert.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von einem Beschluss mit «wegweisender Bedeutung». Die Schuldengrenze sei auch ein Signal an die Bürger, dass der Staat nach dieser ungewöhnlichen Krise mit disziplinierenden Regeln wieder zur Konsolidierung der Staatskassen zurückkehren werde. Es müsse größere Spielräume für Zukunftsinvestitionen geben. Er warnte zugleich mit Blick auf den Bundestagswahlkampf vor Versprechungen für neue Steuersenkungen.
Für den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU), der mit SPD-Bundestagsfraktionschef Peter Struck die Föderalismuskommission II geführt hatte, wurde ein «beachtliches Ergebnis in schwieriger Zeit» erreicht. Die schärferen Regeln kämen gerade in der Krise zum richtigen Zeitpunkt. Der Staats-Schuldenstand werde auf 70 Prozent der Wirtschaftsleistung und mehr steigen und damit weit über der zulässigen EU-Obergrenze liegen. «Dies zeigt die Sprengkraft von weiter horrend steigenden Schulden.»
Oettinger verwies darauf, dass zunächst nur eine Bremse gegen immer neue Schulden vereinbart worden sei. Der Abbau der bisher aufgelaufenen Altschulden müsse später geregelt werden. Der jetzige Plan sieht aber Konsolidierungshilfen vor: Ärmere Länder werden zum Abbau ihrer Altschulden von 2011 bis 2019 jährlich mit rund 800 Millionen Euro unterstützt. Die 7,2 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. Nach bisherigem Stand kann Bremen jährlich mit rund 300 Millionen Euro rechnen, das Saarland mit 260 Millionen und Schleswig-Holstein mit 80 Millionen Euro. Auch Berlin und Sachsen-Anhalt können mit 80 Millionen Euro rechnen.
Die Länder, die der Schuldenbremse nicht zugestimmt haben, sehen die Kompetenz der Länderparlamente beschnitten. Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), kritisierte die Konsolidierungshilfen als «weder gerecht noch effizient». So würden Länder bestraft, die wie Mecklenburg-Vorpommern mit erheblichen Anstrengungen Erfolge bei der Sanierung ihrer Haushalte erzielt hätten. 2019 laufen die Solidarpakt-II-Gelder zum Aufbau Ost aus.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach von einem «schwarzen Tag für die Handlungsfähigkeit des Staates». Es sei eine flexible Haushalts- und eine gestaltende Sozialpolitik erforderlich. Die FDP bedauerte, dass es für keine «mutigere Lösung» und ein völliges Verbot neuer Schulden gereicht habe. Der Landkreistag begrüßte die neue Schuldenregel, warnte aber, dass Kommunen infolge der Vorgaben für die Länder nicht in die Verschuldung getrieben werden dürften.