Schmerzensgeld-Klage wegen Pfusch-Implantaten beschäftigt BGH
Karlsruhe (dpa) - Die Schmerzensgeld-Klage einer Betroffenen des Skandals um minderwertige Brustimplantate hat bereits zum zweiten Mal den Bundesgerichtshof beschäftigt. In dem Grundsatz-Verfahren klärt sich, ob der TÜV Rheinland eine Mitverantwortung trägt und möglicherweise mit hohen Geldforderungen konfrontiert wird. Der TÜV hatte die Qualitätssicherung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse zertifiziert und überwacht. PIP befüllte bis zum Auffliegen des Betrugs 2010 Implantate mit nicht für diese Zwecke zugelassenem Industrie-Silikon.