Karlsruhe (dpa) - Die Schmerzensgeld-Klage einer Betroffenen des Skandals um minderwertige Brustimplantate hat bereits zum zweiten Mal den Bundesgerichtshof beschäftigt. In dem Grundsatz-Verfahren klärt sich, ob der TÜV Rheinland eine Mitverantwortung trägt und möglicherweise mit hohen ...

Kommentare

(2) k17595 · 22. Juni 2017
Kann man so etwas wirklich lückenlos überwachen? Wer Zertifikate vergibt, trägt Mitverantwortung.
(1) cherlett · 22. Juni 2017
wieso müssen die denn da überlegen, wer andere überwacht und dafür sein siegel gibt ist mit in der verantwortung.
 
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