(lifepr) Düsseldorf, 26.01.2015 - Wer in einem Ehegattentestament als Schlusserbe eingesetzt ist, wird ohne entsprechende Bestimmung nicht automatisch auch Ersatzerbe, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor. Im ...