Schaeffler bekräftigt seine Absicht an die Börse zu gehen
Preisspanne am kommenden Montag

(pressebox) Herzogenaurach, 02.10.2015 - Die Schaeffler AG bekräftigt ihre Absicht, an die Börse zu gehen. Nachdem in den letzten Tagen intensive Gespräche mit Investoren geführt wurden, ist geplant, am kommenden Montag die Preisspanne, den Zeitplan und weitere Informationen zur Transaktion bekanntzugeben.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends oder Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren schriftlichen oder mündlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten. 

Disclaimer:

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Aktien") der Schaeffler AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Gerichtsbarkeit dar. Die Aktien der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert.

In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevanten Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Weder die Schaeffler AG noch einer ihrer Aktionäre beabsichtigt, ein öffentliches Angebot von Aktien der Schaeffler AG durchzuführen. Beabsichtigt ist allein eine Platzierung von Aktien bei qualifizierten Anlegern und weniger als 150 nicht-qualifizierten Anlegern je EWR-Mitgliedsstaat in der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anderen Gerichtsbarkeiten sowie eine anschließende Zulassung zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des

regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt an der Börse Luxemburg. Diese Zulassung erfolgt auf Basis eines in Deutschland und Luxemburg zu veröffentlichenden Prospektes. Der Prospekt wird im Internet unter www.schaeffler.com/ir kostenfrei erhältlich sein.

In jedem EWR-Mitgliedstaat, außer der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg, der die Richtlinie 2003/71/EG umgesetzt hat (zusammen mit allen Änderungen und etwaigen anwendbaren Umsetzungsmaßnahmen in diesem Mitgliedstaat, die "Prospektrichtlinie") richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an beziehungsweise bezieht sich ausschließlich auf qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Prospektrichtlinie.

Im Zusammenhang mit der Notierungsaufnahme der stimmrechtslosen Inhaberaktien mit Vorzugsdividenden ohne Nennbetrag der Schaeffler AG (die "Platzierungsaktien") wird die Deutsche Bank Aktiengesellschaft (der "Stabilisierungsmanager") oder mit ihr verbundene Unternehmen für eigene und für Rechnung der Citigroup Global Markets Limited, der Merrill Lynch International und der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG als Stabilisierungsmanager auftreten. Der Stabilisierungsmanager kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Platzierungsaktien zu stützen und dadurch einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken.

Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Es kann daher nicht zugesichert werden, dass Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden. Sofern Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne Ankündigung eingestellt werden. Solche Maßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Notierungsaufnahme der Platzierungsaktien im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse oder im regulierten Markt an der Luxemburger Wertpapierbörse vorgenommen werden und müssen spätestens 30 Kalendertage nach diesem Zeitpunkt eingestellt werden (der "Stabilisierungszeitraum").

Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Marktpreis der Platzierungsaktien höher ist, als dies ansonsten der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus könnte der Marktpreis vorübergehend eine nicht aufrechtzuerhaltende Höhe erreichen.

Die Schaeffler Verwaltungs GmbH hat dem Stabilisierungsmanager die Option eingeräumt, ihr bis zu 16.600.000 Platzierungsaktien zu verkaufen, die durch Stabilisierungsmaßnahmen erworben wurden (die "Put Option"). Die Put Option kann an oder vor dem Ende der Stabilisierungsperiode ausgeübt werden.
FirmenIntern
[pressebox.de] · 02.10.2015 · 10:54 Uhr
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