(lifepr) Düsseldorf, 24.01.2014 - Wer fremde Tiere aus seinem Hotelzimmer scheucht und dabei gebissen wird, trägt keinerlei Mitschuld an seiner Verletzung. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, in dem nicht nur Schmerzensgeld und Schadensersatz für die Bissverletzung ...