(pressebox) Naumburg, 29.03.2017 - Es ist amtlich. Die S&K-Hauptangeklagten müssen wegen Untreue jeweils eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verbüßen. Die Betrugsvorwürfe standen nicht mehr zur Debatte. Betroffene Anleger sollten vor diesem Hintergrund ihre Ansprüche prüfen lassen, so ...