(pressebox) Klingenberg am Main, 21.06.2017 - Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist mittlerweile mit einer Übergangsfrist bis Mai 2018 in Kraft. Danach gibt es keine Ausreden mehr. Sie vereinfacht Einiges, legt aber auch die Maßstäbe bei der Umsetzung deutlich höher. Insbesondere die ...