Riester-Sparer aufgepasst: Zulagenkürzung vermeiden
Nürnberg, 21.09.2017 (lifePR) - Riester-Sparer sollten ihren Vertrag einmal jährlich prüfen. Denn jegliche Gehaltserhöhung, auch per Tarifabschluss oder Berufsgruppensprung, kann zu einer Zulagenkürzung führen. „Die vollen Zulagen gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens gespart werden“, erklärt die uniVersa. Davon können noch die Grundzulage von 154 Euro sowie die Kinderzulage von 300 Euro für jedes ab 2008 geborene und kindergeldberechtigte Kind (vor 2008: 185 Euro) abgezogen werden. Ebenso der Startbonus von 200 Euro, der bei einem erstmaligen Abschluss unter 25 Jahren einmalig gewährt wird. Der Mindesteigenbetrag beträgt 60 Euro jährlich. Wer feststellt, dass er im Jahresverlauf zu wenig gespart hat, sollte im Endspurt seinen Beitrag erhöhen oder die Differenz mit einer Sonderzahlung ausgleichen. Bei der uniVersa ist dies formlos, zum Beispiel per kurzer E-Mail, möglich.