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Der Fall einer lesbischen Erzieherin in Mutterschutz, der von der Kirche Augsburg gekündigt werden sollte, sorgte für Aufregung (ShortNews berichtete). Vor Gericht siegte die Frau zwar gegen ihren Arbeitgeber, die Begründung der Richter mutete jedoch zuweilen seltsam an. Nach der Elternzeit könnte ...

Kommentare

(6) megaron · 20. Juni 2012
Eigentlich beunruhigend, wie sich regliöse Gemeinschaften in Deutschland einfach über allgemeine Gesetze hinwegsetzen dürfen. Wenn die Kirche sich komplett durch die Kirchensteuer finanzieren würde, wäre das vielleicht noch legitim, aber solange die deutsche Steuergelder verwenden, sollen sie auch an deutsche Gesetze gebunden werden.
(5) Wannabe · 20. Juni 2012
@2 Und wofür das? Für den Satz würde niemand eine Strafanzeige bekommen, wieso sollte es also ein Richter? Zudem er ja recht hat. Sie wusste, wo sie sich bewirbt und welche Regeln es da gibt. Wenn sie das nicht toleriert, sollte sie sich nicht da bewerben und somit die Kirche durch ihre Arbeitskraft unterstützen und zudem austreten. Fertig.
(4) Zorro · 20. Juni 2012
Was für ein blöder Spuch von der Richterin (wenn er richtig zitiert ist). Wäre das nicht die Chance gewesen klar zu stellen, das die Arbeitsverträge bzw. die daran geknüpften Bedingungen nicht rechtens sind??!? Hat sie sich aber nicht getraut. ....
(3) rockabillie · 20. Juni 2012
@2 Und weswegen bitte? Da hat er doch nicht Unrecht.
(2) Lady_Clarissa · 20. Juni 2012
Hat schon mal ein Richter eine Strafanzeige ans Knie genagelt bekommen? Dieser Richter hätte sich eine verdient.
(1) Kampfzwergin · 20. Juni 2012
das Weltbild der Kirche ist und bleibt bizarr
 

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