Kassel (dpa) - Verwilderte Straßentauben sind nach einem Gerichtsurteil Schädlinge - allerdings nur wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Die Tiere zu töten sei aber nur in Grenzen erlaubt, sagte ein Gerichtssprecher. Geklagt hatte ein Falkner, der von einem Unternehmen den Auftrag erhalten hatte, ...