(lifepr) München, 17.01.2017 - Bei einem Stau auf der Autobahn oder einer mehrspurigen Schnellstraße, ist meist irgendetwas passiert. Dann müssen Polizei und Rettungsdienste die Unfallstelle so schnell wie möglich erreichen können. Aus diesem Grunde schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass die ...