Restkostenversicherung als lohnende Investition
Wem und wozu dient eine Restkostenversicherung?

(lifepr) St. Johann in Tirol, 24.04.2014 - Als Beamter oder Anwärter auf eine Verbeamtung des deutschen Bundes, seiner Länder oder seiner anderweitigen Organisationen hat man im Falle einer Krankheit keinen Anspruch auf die volle Kostenübernahme der Behandlungskosten durch den Arbeitgeber. Diese Tatsache ergibt sich aus dem besonderen rechtlichen Status, den Beamte innehaben. Der Arbeitgeber, sprich der Staat, trägt lediglich einen Teil der Kosten, indem er den anfallenden Sold sowie eine Beihilfe überweist. Wer also keine Restkostenversicherung abschließt, bleibt im Falle einer Krankheit auf den restlichen Kosten der Behandlung sitzen.

Warum sich eine Restkostenversicherung lohnt

Bei kleineren Krankheiten ist sie vielleicht obligatorisch, doch im Falle einer größeren Erkrankung ist eine Restkostenversicherung wohl die beste Lösung. Gerade sogenannte Risikogruppen wie Polizisten sind deswegen seitens ihrer Arbeitgeber immer dazu angehalten, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Doch auch für den Bürobeamten lohnt sich eine Restkostenversicherung. Denn sie greift immer, egal ob der Versicherungsfall im Beruf, oder im privaten Bereich eintritt. Die Restkostenversicherung übernimmt die fälligen Beträge und Rechnungen, die im Rahmen der Behandlung entstehen und meist nicht unwesentlich höher sind als die Beihilfe des Arbeitgebers. Gerade bei komplizierten und langwierigen Erkrankungen schützt eine Restkostenversicherung so vor finanziellen Engpässen und Problemen. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Restkostenversicherung nicht verpflichtend und vorgegeben. Sie ist aber eine sinnvolle Investition, um die eigenen finanziellen Spielräume auch während einer längeren Verletzung effektiv zu schützen. Für das Kostenerstattungsprinzip ist eine Zusatzversicherung mit folgenden Inhalten verfügbar: freie Ärztewahl, Behandlung durch Spezialisten, ambulante Diagnostik und Beratung, Psychotherapie, Zahnbehandlung und weitere.

Die Restkostenversicherung ist ein Versicherungsprodukt, das exklusiv für den verbeamteten Berufstätigen entwickelt wurde. Darüber hinaus ist eine Restkostenversicherung noch für Beamtenanwärter, und für ausgewählte Personen möglich. Dazu gehören beispielsweise Studenten, welche an einer Hochschule studieren und deren Studienabschluss als Ziel einer Verbeamtung haben. Zudem ermöglicht ein Abschluss einer Restkostenversicherung in vielen Fällen günstigere Beiträge bei anderen Versicherungen und Vorsorgeleistungen für verbeamtete Berufstätige. Beispiele hierfür sind die berufliche Altersvorsorge, Leistungen zur Pflege und weitere Versicherungsleistungen. Auch können individuelle Leistungen hinzugebucht und versichert werden.
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 24.04.2014 · 11:35 Uhr
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