(lifepr) St. Johann in Tirol, 24.04.2014 - Als Beamter oder Anwärter auf eine Verbeamtung des deutschen Bundes, seiner Länder oder seiner anderweitigen Organisationen hat man im Falle einer Krankheit keinen Anspruch auf die volle Kostenübernahme der Behandlungskosten durch den Arbeitgeber. Diese ...