Luxemburg (dpa) - Eine Versicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters schützt Urlauber auch dann, wenn das Unternehmen absichtlich betrügt. Der Europäische Gerichtshof entschied, der sogenannte Sicherungsschein gelte unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit. In dem ...