Berlin (dpa) - Nach dem Fall Edathy prüft die Regierung schärfere gesetzliche Regelungen gegen Kinderpornografie. Dabei sollen auch jene Nacktfotos von Kindern in die Strafparagrafen einbezogen werden, die bislang gesetzlich nicht ausdrücklich als pornografisch eingestuft wurden. «Diese Bilder ...

Kommentare

(4) k293295 · 18. Februar 2014
@3: Wo wer sitzt, ist völlig egal. Wichtig ist, daß etwas gegen die QUELLEN getan wird. Ist ja nicht so, daß das nicht ginge: <link>
(3) i-ben-i · 18. Februar 2014
und am ende sitzen die "händler" (sowieso) im ausland. tolle verschiebung!
(2) tastenkoenig · 18. Februar 2014
Seit es Pornographie gibt, scheitert man an der eindeutigen Definition. Man kann einige klare Kriterien aufstellen, aber am Ende bleibt immer eine Grauzone, innerhalb derer die Einordnung letztlich von der Wahrnehmung des Betrachters abhängt und damit einen subjektiven Faktor hat. Ein ungemein schwieriges Feld.
(1) k293295 · 18. Februar 2014
<<geplant, den veralteten Schriftenbegriff im Strafrecht anzupassen>> Wer kennt da den <link> nicht? <<(3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.>> Ausdrücklich verweist der § 184b auf diesen § 11 StGB: <link> gleich am Anfang.
 
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