Regierung reformiert Kassen-Finanzen

Berlin (dpa) - Auf die gesetzlich Krankenversicherten kommen mit der Gesundheitsreform der Koalition auf breiter Front einkommensabhängige Zusatzbeiträge zu. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch dem Gesetzentwurf zu.

Mit dem geplanten Reformstart Anfang 2015 soll der Beitragssatz für alle Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zulasten der Kassenmitglieder soll entfallen. Stattdessen können die Kassen dann Zusatzbeiträge nehmen, die vom Einkommen abhängig sind.

Gestrichen wird die heute noch gültige Möglichkeit pauschaler Aufschläge für die Versicherten, die bei Geringverdienern aus Steuermitteln ausgeglichen werden können. Mittelfristig werden höhere Beiträge auf Millionen Versicherte zukommen. Arbeitgeber sollen künftig nicht mehr stärker belastet werden.

Nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch - genau nach den ersten 100 Amtstagen der Regierung - sind noch Änderungen im Bundestag möglich. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, durch mehr Wettbewerb eröffne die Koalition Krankenkassen die Möglichkeit, Beitragszahler zu entlasten.

Denn rund 20 Millionen Menschen seien bei einer Kasse, die weniger Geld durch Zusatzbeiträge bräuchten, als sie durch die Streichung des 0,9-Prozent-Anteils verlören. Bei anderen Kassen ändere sich unterm Strich nichts. Wieder andere bräuchten mehr. Den Kassen-Mitgliedern wird dann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Ob es 2015 im Durchschnitt zu einer Entlastung der Versicherten komme, werde sich erst im Herbst entscheiden, wenn die Kassen ihre Haushalte aufstellten, sagte die Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, der «Passauer Neuen Presse».

Ab 2016 dürften die Zusatzbeiträge nach oben gehen - die Ausgaben der Krankenversicherung übersteigen ihre Einnahmen in immer größerem Maß. Der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sagte der Nachrichtenagentur dpa: «Ich gehe davon aus, dass der Zusatzbeitrag ab 2016 im Schnitt jedes Jahr um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen wird.» Manche Kassen könnten dies durch Rücklagen abfedern. «Für 2017 rechne ich mit Zusatzbeiträgen von 1,3 bis 1,5 Prozent.» Das Bundesversicherungsamt geht sogar noch von höheren Beträgen aus.

Die Arbeitgeber sollen steigende Kosten nicht finanzieren müssen. «Mit der weiteren Festschreibung des Arbeitgeberanteils bei 7,3 Prozent halten wir an dem Ziel fest, arbeitsplatzgefährdende Steigerungen zu vermeiden», sagte Gröhe. Die SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis betonte, dieses Zugeständnis an die Union sei für ihre Fraktion schmerzlich. Die SPD werde sich an den Koalitionsvertrag halten - für immer bleibe der Arbeitgeberbeitrag aber nicht fix.

Für finanzstarke Kassen entfällt auch die Möglichkeit, Prämien auszuschütten. Davon profitierten bisher rund acht Millionen Mitglieder.

Für Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände ist die Reform sozial ungerecht. «Die Zeche zahlen die Versicherten», sagte die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink. Es solle nicht einmal mehr eine Belastungsgrenze für die Beiträge geben. Ihr Linke-Kollege Harald Weinberg sagte: «Es wird nicht einmal bis zum Ende der Wahlperiode dauern, bis auch die «Millionen», die am Anfang entlastet werden, einen höheren Beitrag zahlen müssen.» Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand sagte, die Belastungen für die Versicherten würden schon bald durch die Decke schießen. Arbeitnehmer und Rentner müssten geschützt werden, forderte der Sozialverband VdK. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hingegen lobte die Pläne.

Außerdem will die Bundesregierung ein neues Institut gründen, das die Qualität der Krankenhäuser in Deutschland messen soll. Neue Aufbereitungen entsprechender Daten sollen ermöglichen, dass Kliniken mit guten Behandlungsergebnisse besser bezahlt werden. Andere sollen Abschläge hinnehmen müssen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft lehnte Abschläge ab. Kassen-Verbandschefin Pfeiffer forderte, das Verfahren auf niedergelassene Ärzte auszudehnen.

Gesundheit / Krankenkassen / Bundeskabinett / Bundesregierung
26.03.2014 · 19:39 Uhr
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