Reform der Betriebsrente: Lockere Garantien, Zuschuss und Entlastungen

Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles (SPD) hat sich mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Spitzengespräch endlich über wichtige Punkte zur Reform der Betriebsrente geeinigt. Bereits seit Monaten arbeitet die Ministerin an der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Tatsächlich könnte der nun erzielte Kompromiss eine überraschende Veränderung mit sich bringen.

Andrea Nahles und Wolfgang Schäuble haben eine Einigung zur Reform der Betriebsrente erzielt. Damit könnte ein Gesetzesentwurf noch im Herbst abgeschlossen und eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf den Weg gebracht werden. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung aus Teilnehmerkreisen des Spitzengesprächs zwischen Nahles, Schäuble und Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften.

Vor allem die Arbeitgeber dürften aufatmen, denn für sie soll es zukünftig möglich sein, auch ohne garantierte Leistungshöhe ihren Mitarbeitern Betriebsrenten anzubieten. Auch für kleinere Unternehmen könnte es so attraktiver werden, eine Betriebsrente bereitzustellen. Gerade kleine und mittelständische Betriebe scheuen sich aktuell noch häufig vor der betrieblichen Altersvorsorge, da sie später hohe Kosten durch Zusagen befürchten, die sie nicht bedienen können.

Reform der Betriebsrente: Förderrahmen könnte erhöht werden

Über die Garantiezusagen der Unternehmen gab es bereits lange Diskussionen. Ein neuer Bestandteil der Reform ist allerdings, dass der Förderrahmen für die Betriebsrente überraschend ausgeweitet werden könnte. Laut FAZ sieht der Gesetzesentwurf möglicherweise eine Erhöhung der steuer- und sozialabgabenfreien Beiträge zur Betriebsrente auf sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze vor. Bisher sind die Beiträge nur in einem Umfang von vier Prozent der Bemessungsgrenze von Steuern und Abgaben befreit. Damit wird es für Arbeitnehmer, die mit der betrieblichen Altersversorgung sparen, möglich, weitaus mehr in die Betriebsrente einzuzahlen.

Verbesserungen durch Zuschüsse und Anrechnung bei Grundsicherung

Gerade Geringverdiener haben bisher meist keine Anreize durch private oder betriebliche Altersvorsorge für das Alter zu sparen, da die Leistungen später mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden. Geplant ist deshalb einerseits ein Zuschuss von 30 Prozent für die Arbeitgeber von Geringverdiener (voraussichtlich mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 24.000 Euro jährlich), wenn sie 240 bis 480 Euro pro Jahr in die Betriebsrente einzahlen. Andererseits sollen die Leistungen aus der Betriebsrente im Alter nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Betriebsrenten für jeden empfehlenswert? Ausgaben im Alter beachten

Wie genau die Betriebsrente in Zukunft aussehen soll, wird erst der Gesetzentwurf zeigen. Doch selbst mit umfassenden Änderungen an der betrieblichen Altersvorsorge sollten Arbeitnehmer vor Abschluss eines Vorsorgevertrags genau überlegen, ob sich dieser für sie am Ende auszahlt. Denn mit die bAV sind auch Nachteile verbunden. Einerseits verringern sich durch die Beiträge in die Betriebsrente die Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und damit die spätere Altersrente.

Meist viel schwerer ins Gewicht fallen allerdings die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die später auf die Zahlungen aus der Betriebsrente fällig werden. Denn diese müssen im vollen Umfang geleistet werden. Abhängig vom geltenden Krankenkassenbeitrag bedeutet dies schon jetzt eine Verringerung der Betriebsrente um rund 15 Prozent plus Pflegebeitrag. Eine Entlastung ist hier zukünftig bei einer Kombination der Betriebsrente mit einer Riester-Rente vorgesehen. Wie diese aussehen soll, ist aber ebenfalls im Detail noch nicht bekannt.

Altersvorsorge
[finanzen.de] · 28.09.2016 · 11:23 Uhr
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