Leipzig (dpa) - Die beiden rechtsextremen Vereine «Collegium Humanum» und «Bauernhilfe e.V.» bleiben verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte eine Verbotsverfügung des Bundesinnenministers aus dem Jahr 2008. Die Richter hatten keinen Zweifel, dass die Tätigkeit der Vereine gegen ...

Kommentare

(3) Stiltskin · 05. August 2009
Hm, hier geht es aber ausschließlich um rechtsextreme Gruppierungen die gegen die Verfassung verstoßen. Aber zur Erinnerung für Vergessliche, im Jahr 1956 wurde z.B.die KPD in der Bundesrepublik verboten. Die anderen linken Parteien und Gruppierungen dürften auch heute unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. Davon abgesehen, sind die Wähler der Linken dann in ihrer Gesamtheit unverbesserliche Kommunisten? Wohl nicht, eher doch gefrustete Wiedervereinigungsopfer.
(2) bnoob · 05. August 2009
@1: Lass bitte das "mindestens" weg, okay? Sonst könnte man ja einen falschen Eindruck von dir bekommen... Peace
(1) k293571 · 05. August 2009
Und wann werden endlich linksextreme Vereinigungen bzw. Vereine verboten? Die verstoßen genauso gegen die Verfassung und sind mindestens ebenso gewalttätig.
 
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