(pressebox) Jena, 22.02.2017 - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am 21. Februar 2017, dass die Kündigung von Alt-Bausparverträgen rechtens ist (Az. XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16). In der Regel sind Bausparverträge zehn Jahre nach Zuteilung kündbar, so das Urteil des Bankensenatrichters. Damit ...