(pressebox) Köln, 24.01.2014 - Sobald es zu schneien und zu frieren beginnt, fällt der Startschuss für den Winterdienst. Wer nicht rechtzeitig und gründlich vor der eigenen Türe schippt und streut, riskiert bei einem Glätteunfall Schadensersatzforderungen. "In welchem Zeitraum Privatleute ihre ...