Berlin (dpa) - Der Prozess gegen einen Berliner, der seinen Sexualpartner getötet und anschließend seinen Kopf gekocht hatte, wird neu aufgerollt. Das Landgericht habe bei seiner Entscheidung «unzweideutige Tatsachen» nicht ausreichend gewürdigt, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Laut einem ...