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1: Ich denke auch, dass die Strafen in solchen Fällen irgendwann mal überarbeitet werden sollten - da läuft was schief. Aber bitte bitte - kommt nicht immer mit den bösen Steuerhinterziehern, die ja ach so lange ins Gefängnis müssen. 15 Jahre ist völliger Mumpitz. Strafandrohung bei Steuerhinterziehung: Geldstrafe oder bis 5 Jahre Haft, in besonders schweren Fällen 6 Monate (!!!) bis 10 Jahre Haft (§ 370 Abs. 3 AO). Und Höchststrafen werden nunmal recht selten verhängt.