(lifepr) Düsseldorf, 21.02.2017 - Erhöhen die Banken die Kontoführungsgebühren, müssen sie ihre Kunden schriftlich darüber informieren. Aber Achtung! Die ARAG Experten raten Verbrauchern, einen genauen Blick auf dieses Schreiben zu werfen. Dabei gibt es zwei Dinge in der Formulierung zu beachten. ...

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