Frankfurt/Main (dpa) - Seit mehr als sechs Jahren vertritt Rechtsanwalt Michael Heuchemer den Kindsmörder Magnus Gäfgen vor Gericht - auch im Schmerzensgeldprozess gegen das Bundesland Hessen. Für ihn sei es wichtig, dass ein Staatsbürger auch dann auf die Prinzipien des Rechtsstaates setzen könne, ...

Kommentare

(4) ExBW · 04. August 2011
@3: Heißt das also, wenn ein Mensch ein Unrecht begangen hat, haben alle anderen Menschen automatisch auch das Recht, an diesem Menschen Unrecht zu tun? Mir geht es auch furchtbar gegen den Strich, dass dieser Mörder jetzt auch noch Geld kassiert, aber das ist das, was einen Rechtsstaat nun mal ausmacht: Gleichheit ALLER Menschen vor dem Gesetz und keine geduldete Willkür des Staates und der Staatsgewalt.
(3) Spock-Online · 04. August 2011
@2 Gäfgen ist selbst Schuld an dem "Bohai" - er hätte ja kein Kind umbringen brauchen, dann wäre er Daschner auch nie begegnet und der hätte dann nie das getan, was er (widerrechtlich) getan hat.
(2) k293295 · 04. August 2011
@1: Ein Anwalt darf nicht auf Unschuldig plädieren, wenn er weiß, daß sein Mandant schuldig ist. Heuchemer hat sich also absolut korrekt verhalten. Daß ein Anwalt seine Fälle gewinnen will, kann man ihm wohl kaum zum Vorwurf machen. Vergiß bitte mal das Gerücht, Daschner hätte mit seiner Folterdrohung das Leben des Jakob von Metzler retten wollen. Daschners Verbrechen ist Schuld an dem ganzen Bohai jetzt.
(1) Labby · 04. August 2011
Selbst, wenn er nur seine arbeit macht, würde ich diesen Anwalt boykottieren. Auch der Anwalt kann einen Mandanten ablehnen. Dieser hier nutzt das ganze um sich zu profilieren.
 
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