Mosbach (dpa) - Ein Autofahrer darf bei einer Polizeikontrolle nicht aufs Klo - und macht sich in die Hose. Dafür hat das Landgericht Mosbach zwei Beamte verurteilt - wegen Körperverletzung im Amt. Sie hatten dem Mann bei der Kontrolle im März 2014 den Gang zur Toilette verweigert. Als sie ihm ...

Kommentare

(10) Hannah · 22. Oktober 2016
@9: Eine Blutentnahme muss von einem Richter bewilligt werden. Also muss erst ein Richter angerufen und die Maßnahme begründet werden. Und die Gründe sollten schlüssig sein. Klar gibt es Richter, die alles durchwinken, aber rechtens ist das nicht. <link> Man muss nicht zu allem Ja und Amen sagen, man sollte auch seine Rechte kennen und nutzen.
(9) Taes · 22. Oktober 2016
@8... Klar kann man verweigern.. dann besteht aber erst recht der verdacht und man darf zur wache zur blutentnahme..
(8) galli · 22. Oktober 2016
Und Alkoholtest kann mann verweigern.
(7) Redigel · 22. Oktober 2016
Bin auch mal an einen Polizisten in Form eines schwarzen Schafs geraten. Die Polizei hatte Demonstranten festgesetzt, die vor einer Tankstelle randaliert hatten. Offenbar gefiel einem Polizisten nicht, dass ich die Szenerie fotografierte und forderte mich auf den Platz zu verlassen. Nur dazu lies er es gar nicht kommen. Er zählte sofort runter: 3, 2, 1, Schlagstock-Einsatz. Eine Polizistin die das mitbekam, konnte diese auf Krawall gebürstete Fehlbesetzung jedoch wieder zur Vernunft bringen.
(6) aladin25 · 22. Oktober 2016
Er war all zu forsch gefahren, weil er dringend kacken musste. Und die Polizisten wollten ihre Macht beweisen, ungeheuerlich! Dafür ist die Bewährungsstrafe lächerlich, die 9000,- € sicherlich schmerzlich, aber gerecht.
(5) Oldie42 · 21. Oktober 2016
Es gibt auch bei der Polizei halt schwarze Schafe, hab es auch schon einmal selbst erlebt. Den Alkoholtest hätten die auch nach einem begleitetemToilettengang durchführen können, schließlich waren die ja zu zweit. Aber da wollten zwei ihre Macht ausspielen "Wer sind wir und wer bist du " und so etwas geht gar nicht. Für mich ist dieses Urteil nachvollziehbar.
(4) Fee · 21. Oktober 2016
Also wenn mir das passiert wäre, hätte ich mich ehrlich gesagt dem Alk.test ebenfalls verweigert und mich auch gewehrt, wenn man mir Handschellen angelegt hätte. Und wenn man mich anschreit und unverhältnismäßig gegen mich vorgeht ebenso. Nur weil das Polizisten sind, muss ich mir sowas noch lange nicht gefallen lassen. ^^
(3) Fee · 21. Oktober 2016
@2: ...Die Polizisten forderten schließlich einen Alkoholtest, weil der Mann eine «ungewöhnliche Ausdünstung» gehabt habe. Doch der weigerte sich. Dann drückten ihn die Beamten GEWALTSAM zu Boden. Ein Alkoholtest ergab später, dass der Mann gar keinen Alkohol getrunken hatte...Der Vater und die Ehefrau sagen dazu noch aus, die Beamten hätten geschrien und seien unverhältnismäßig vorgegangen.
(2) Photon · 21. Oktober 2016
Ich will ja sicher nicht die Polizei global in Schutz nehmen. Aber wenn ich schon lese, dass sich der Festgenommene beschwert, er hätte "Rötungen" an den Handgelenken gehabt und womöglich haben ihm auch nicht die für ihn geschmierten Schnittchen auf dem Revier geschmeckt, weil die Gürkchen nicht knackig genug waren, dann frage ich mich schon ob es richtig ist, um den Job der Polizisten zu verhandeln. Geldstrafe wegen unangemessenem Verhalten (Verweigerung der Notdurft) sollte wohl reichen.
(1) Thorsten0709 · 21. Oktober 2016
nicht jede Behördenstelle ist gut besetzt
 
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