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9: Eine Blutentnahme muss von einem Richter bewilligt werden. Also muss erst ein Richter angerufen und die Maßnahme begründet werden. Und die Gründe sollten schlüssig sein. Klar gibt es Richter, die alles durchwinken, aber rechtens ist das nicht.
<link> Man muss nicht zu allem Ja und Amen sagen, man sollte auch seine Rechte kennen und nutzen.