(lifepr) Düsseldorf, 04.05.2015 - Anders als viele Tatort-Fans glauben, muss weder der Beschuldigte noch der Zeuge einer Straftat auf eine polizeiliche Vorladung reagieren. Der Polizei stehen keine Zwangsmaßnahmen zur Verfügung, um auf ein Ausbleiben des Beschuldigten oder des Zeugen zu reagieren. ...

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