Berlin (dpa) - Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter zur Vorratsdatenspeicherung wird aus Sicht des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, besonders die Verfolgung von Schwerverbrechern erschweren. «Das Urteil vom Dienstag ist ein ganz, ganz schwerer ...

Kommentare

(4) Stiltskin · 03. März 2010
Ich denke, hier irrt die GDP. Denn es wird durch dieses Urteil kein Täter geschützt. Denn schon heute besteht bei begründetem Verdacht die Möglichkeit, jede Form der Überwachung zu beantragen. Und das sollte auch so bleiben, denn sonst besteht eben doch die Möglichkeit, daß sich hier ein Staat im Staat entwickelt, ähnlich dem FBI in den USA, mit einer Machtfülle, (fast) jeder Kontrolle entzogen, die sogar US Präsidenten davor zurückschrecken lässt, diese Macht zu beschneiden.
(3) k293295 · 03. März 2010
Wenn die Polizei SCHWERSTkriminaltität aufklären will, soll sie gefälligst mal die Maulwürfe in den eigenen Reihen ausgraben. Die finden sich aber auch in den allerhöchsten Positionen. Und genau deshalb geht es ihnen eindeutig um was ganz anderes, nämlich darum, alle DENKENDEN Bürger in Angst und Schrecken zu versetzen.
(2) hoernchen · 03. März 2010
Es ist schon eine Unverschämtheit der GdP, eine Unterstellung ähnlich eines Erpressungversuches zu starten, mit dem absolut blödsinnigen Hinweis der Gefahr von Menschenleben zu gefährden. Die Polizei ist sicher unterbesetzt, da muss sich etwas ändern, aber Gesetze, die nicht grundgesetzkonform sind als Ausrede für einen Überwachungsstaat zu nutzen, ist einfach unerhört!
(1) Bonsai · 03. März 2010
Nein, dieses Urteil schützt nicht die Täter, sondern unsere Freiheit. Laut dieser Aussage wäre ja jeder Internetnutzer ein potenzieller Täter. Wenn ein Richter zustimmt kann dies auch weiterhin erfolgen. Es muss nur ein begründeter Verdacht vorhanden sein.
 
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