Düsseldorf (dpa) - Wenn nachts kein Richter greifbar ist, darf die Polizei angetrunkenen Autofahrern auch ohne richterliche Genehmigung Blut abnehmen lassen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden und einen Anwalt wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe ...