(pressebox) Karlsruhe, 26.08.2014 - Viele denken, dass durch die Gründung einer Firma als juristische Person eine persönliche Haftung als Geschäftsführer nicht mehr in Frage kommt. Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber es wäre zu einfach, wenn es keine Ausnahmen gäbe. So hat die Rechtsprechung ...