Berlin, 24.07.2017 (PresseBox) - Kommt ein Patient, (be)handelt der Arzt. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist jedoch vorab die Kernfrage zu klären, wer in die Behandlung einwilligen muss. Seit 2013 sind die Rechtsbeziehungen durch das Patientenrechtegesetz zwischen Ärzten und ...