(lifepr) Düsseldorf, 07.12.2016 - Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion darf das vom Hersteller voreingestellte und auf dem Router angebrachte WLAN-Passwort grundsätzlich unverändert übernehmen und haftet dann nicht für Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über den gehackten ...

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