Chemnitz (dpa) - Im Prozess um die möglicherweise abschreckende Wirkung einer Piratenflagge im Fenster einer Wohnung hat das Landgericht Chemnitz den Tatort in Augenschein genommen. Für eine knappe halbe Stunde durfte eine 45 Jahre alte Mieterin am Donnerstagnachmittag die schwarze Gardine mit ...