(lifepr) Berlin, 28.07.2014 - Wer als Fahrradfahrer auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung fährt und einen Unfall erleidet, weil ihm die „Vorfahrt“ genommen wurde, kann dennoch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hoffen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil entschieden ...