Händler dürfen mit einem Testergebnis auch dann werben, wenn dieses lediglich auf einer Internet-Webseite publiziert worden ist. So ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, berichtet Rechtsanwalt Christian Solmecke Im zu verhandelnden Fall hatte ein Staubsauger-Händler in einem ...

Kommentare

(11) frlan · 01. September 2015
Der Streitwert bestimmt die Anwaltskosten. Auch kann ich eine nicht gerechtfertige Abmahnung ablehnen. Dann entstehen für mich keine Kosten. Eine Abmahnung ist dabei eine eigenltich außergerichtliche Methode, Streitigkeiten zu beheben. Privatrecht halt.
(10) heissbaer · 01. September 2015
@4: Die Filesharing-Abzocke dürfte das bekannteste Beispiel sein. Gebührenpflichtige (!) Abmahnungen können aber auch zugestellt werden wenn noch kein Verstoß vorliegt. Die vom Abgemahnten zu zahlenden Gebühren richten sich nach dem vom Abmahnenden genannten (ggf vom Gericht korrigierten) Streitwert. Daß der Streit als beigelegt gilt wenn der Abgemahnte zahlt, ermöglicht(e?) mißbräuchliche Abmahnung als profitables ( s. #1) Geschäftsmodell.
(9) frlan · 01. September 2015
@8 Gefixt. Also: Abhmahnung hat meist Androhung einer Strafzahlung, wenn man sich nicht dran hält. Das passiert dann aber erst später. Die Abmahnung an sich kann als Kosten die Anwaltskosten etc. beinhalten, die auf Grund der Abhmahnungsnotwendigkeit entstanden sind. Das ist aber inzwischen auch gedeckelt.
(8) Mone · 01. September 2015
@7: Eine Abmahnung ist meistens kostenpflichtig, und im Missbrauchsfall auch richtig teuer, da hast du schon recht. Aber es gibt auch kostenlose und preiswerte. @7: Die Kosten entstehen vor allem dadurch, dass der Anwalt bezahlt werden muss.
(7) frlan · 01. September 2015
@6 Es ist halt optional, Kosten für die Abmahnung zu berechnen. Da kommt aber nicht durch ddie Abmahnung an sich, sondern sowie ich das kenne über den Schadensersatz aus unerlaubter Handlung. Wobei die in @5 beschriebene Sorte Mensch schon eher zum Abschaum gehört.
(6) Mone · 01. September 2015
@5: Das stimmt nicht, eine Abmahnung kann auch kostenlos sein. Und der Umstand, dass mit einem Rechtsmittel Missbrauch betrieben werden kann, heißt noch lange nicht, dass das Rechtsmittel selbst "schlecht" ist.
(5) k85186 · 01. September 2015
@4: Eine Abmahnung ist IMMER teuer, eine gelbe Karte "kostet" nichts. Es gibt Anwälte, die gezielt nach "Fehlern" suchen, die dann der Konkurrenz melden und sich den Auftrag zur Abmahnung geben lassen. Und das tun die bestimmt nicht, weil sie herzensgute Menschen sind, sondern weil sich damit richtig Kohle machen lässt.
(4) frlan · 01. September 2015
@3 Abmahnungen sind ein probates Mittel, um gegen Mitbewerber die sich nicht an die Regeln halten, vorzugehen. Es ist, wenn man so will, eine gelbe Karte im Privatrecht. Wer mit falschen Testegebnissen wirbt, begeht, wenn man bei der Fußball-Metapher bleibt, ein Foul. Entsprechend sollte es eine Möglichkeit der Verwarnung geben. Das hat mal nichts mit den Abmahnungen wegen Filesharing zu tun.
(3) heissbaer · 01. September 2015
@2: Einfach mal eine Suchmaschine Deines Vertrauens mit "abmahnung" und "gebühren" anfüttern.
(2) frlan · 01. September 2015
@1 Das verstehe ich nicht.
(1) qseqse · 01. September 2015
Der letzte Satz muß positiver formuliuert werden statt "... droht eine teure Abmahnung wegen Irreführung des Konsumenten." sollte dort lieber stehen .. profitable Abmahnung!
 
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