Amazon musste sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verpflichten, keine Rabatte mehr im Zusammenhang von Kundenbeschwerden beim Verkauf seiner Bücher zu gewähren. Der Internet-Gigant gab hierfür eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels ab. Sollte es nochmal ...

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