@1: Die Ungarn haben sie ja nichtmal registriert, sondern nur weggesperrt, wie Vieh. Wobei: Würde es sich tatsächlich um Vieh handeln, wäre der Aufschrei sehr schnell sehr viel größer gewesen.
Die Aufnahme richtet sich nach der «Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem New Yorker Protokoll von 1967». Das Abkommen sieht zwei Varianten vor: Flucht aufgrund von Ereignissen a) in Europa oder b) in Europa und anderswo. Kongo, Madagaskar, Malta, Monaco, Türkei und Ungarn haben die Variante a) gewählt. Die jetzigen und künftige EU-Regeln betreffen Ungarn bezüglich außereuropäischer Flüchtlinge nicht.
Auf der einen Seite verlangt man eine Zuteilungs-Quote, auf der anderen Seite sagt man "schickt sie zu uns"....
Also was denn nun?
Die Erpressungs-Methode in Ungarn hat nun also schonmal gezogen.
Erst hieß es: wer sich nicht freiwillig registrieren lässt wird ausgewiesen, nun setzt diese Androhung niemand um. Welcher Flüchtling soll denn die Pflichten noch ernst nehmen?