Österreich: Boulevardzeitungen verlieren vor Europäischem Menschenrechtsgericht
Weil sie ein Bild eines Jungen veröffentlichten, der zwischen die Fronten eines Sorgerechtsstreits geraten war, wurden die österreichischen Boulevardmedien "Kronen Zeitung" und "Kurier" verurteilt.
Dagegen wehrten sich die Zeitungen mit einer Klage bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, scheiterten jedoch damit.
Die Strafen gegen die Blätter seien gerechtfertigt, denn man habe "extrem intime Angaben" über den Jungen preisgegeben.