OEKO-TEX® Standard 100 deckt vorgeschlagene japanische Gesetzgebung zu verbotenen Azo-Farbmitteln bereits ab
(pressebox) Zürich, 27.02.2015 - Im Dezember 2014 hat das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (Ministry of Health, Labour and Welfare (MHLW)) gegenüber der Welthandelsorganisation (WTO) einen Vorschlag für ein Verbot von bestimmten Azo-Farbmitteln, welche sich in 24 krebserregende Arylamine aufspalten können, angezeigt. Betroffene Artikel sind unter anderem Textilien wie Unterwäsche, Socken, Nacht- und Bettwäsche, Bekleidungen, Handtücher, etc. sowie auch Ledermaterialien. Als Grenzwert sind 30 mg/kg vorgesehen und als Testmethoden die geltenden europäischen gesetzlichen Prüfmethoden. Die vorgesehene japanische Gesetzgebung soll als Ergänzung in den "Act on Control of Household Products Containing Harmful Substances" Eingang finden. Als Übernahmedatum ist März 2015 und für das Inkrafttreten der Gesetzgebung der 1. April 2016 vorgesehen. Produkte, die der Gesetzgebung nicht entsprechen, dürfen nicht in Verkehr gebracht und nicht verkauft werden.
In diesem Zusammenhang weist die OEKO-TEX® Gemeinschaft explizit darauf hin, dass Prüfungen auf verbotene Azo-Farbmittel schon seit Einführung des OEKO-TEX® Standards 100 im Jahr 1992 Bestandteil des Anforderungskataloges sind. Alle OEKO-TEX® Institute legen bei jedem Zertifizierungsprozess ein besonderes Augenmerk auf den Prüfparameter "verbotene Azo-Farbmittel". Die vorgesehene japanische Gesetzgebung zu verbotenen Azo-Farbmitteln wird von Textilien und Materialien, welche die strengen Anforderungen des OEKO-TEX® Standards 100 einhalten, bereits jetzt vollumfänglich abgedeckt. Anzumerken ist zudem, dass die Anforderungen im OEKO-TEX® Standard 100 mit einem Grenzwert von 20 mg/kg (Bestimmungsgrenze) sogar noch strenger gefasst sind als der aktuelle Vorschlag des japanischen Ministeriums. Damit geht der OEKO-TEX® Standard auch deutlich über die in Europa geltende Gesetzgebung hinaus - und zwar sowohl hinsichtlich des geforderten Grenzwertes als auch bezüglich der Anzahl der abgedeckten krebserregenden Arylamine.
Die Notifizierung an die World Trade Organization findet sich unter: http://www.sfs.fi/files/6990/GTBTN14JPN474.pdf
Die neueste Ausgabe der OEKO-TEX® Standard 100 Prüfkriterien und Grenzwerte kann jederzeit unter www.oeko-tex.com/grenzwerte eingesehen werden.
Weitere Informationen zur OEKO-TEX® Standard 100 Zertifizierung erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.oeko-tex.com oder von einem der weltweiten OEKO-TEX® Institute und Kontaktbüros (www.oeko-tex.com/institute).
In diesem Zusammenhang weist die OEKO-TEX® Gemeinschaft explizit darauf hin, dass Prüfungen auf verbotene Azo-Farbmittel schon seit Einführung des OEKO-TEX® Standards 100 im Jahr 1992 Bestandteil des Anforderungskataloges sind. Alle OEKO-TEX® Institute legen bei jedem Zertifizierungsprozess ein besonderes Augenmerk auf den Prüfparameter "verbotene Azo-Farbmittel". Die vorgesehene japanische Gesetzgebung zu verbotenen Azo-Farbmitteln wird von Textilien und Materialien, welche die strengen Anforderungen des OEKO-TEX® Standards 100 einhalten, bereits jetzt vollumfänglich abgedeckt. Anzumerken ist zudem, dass die Anforderungen im OEKO-TEX® Standard 100 mit einem Grenzwert von 20 mg/kg (Bestimmungsgrenze) sogar noch strenger gefasst sind als der aktuelle Vorschlag des japanischen Ministeriums. Damit geht der OEKO-TEX® Standard auch deutlich über die in Europa geltende Gesetzgebung hinaus - und zwar sowohl hinsichtlich des geforderten Grenzwertes als auch bezüglich der Anzahl der abgedeckten krebserregenden Arylamine.
Die Notifizierung an die World Trade Organization findet sich unter: http://www.sfs.fi/files/6990/GTBTN14JPN474.pdf
Die neueste Ausgabe der OEKO-TEX® Standard 100 Prüfkriterien und Grenzwerte kann jederzeit unter www.oeko-tex.com/grenzwerte eingesehen werden.
Weitere Informationen zur OEKO-TEX® Standard 100 Zertifizierung erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.oeko-tex.com oder von einem der weltweiten OEKO-TEX® Institute und Kontaktbüros (www.oeko-tex.com/institute).