Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Bis 2038 betreibt die üstra für die Region Hannover Stadtbahnen und Busse
Planungssicherheit für Unternehmen und Belegschaft

(lifepr) Hannover, 25.09.2015 - Die Region Hannover als zuständige Aufgabenträgerin hat heute (25. September 2015) Stadtbahn- und Busverkehrsleistungen für 22,5 Jahre an die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (üstra) vergeben. Der bis zum Jahr 2038 laufende sogenannte Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) schließt den Betrieb der Schieneninfrastruktur für Stadtbahnen ein. Einen Beschluss dazu hatte die Regionsversammlung im Mai 2015 gefasst. Heute hat Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz im Regionshaus den offiziellen Bescheid an den Vorstand des alten und neuen Mobilitätspartners der Region Hannover überreicht.

Seit über 120 Jahren schreibt die üstra in der Region Hannover Geschichte. Von den Anfängen als noch Pferde die Wagen zogen bis zu der aktuellen Stadtbahn TW 3000. Dass das regionseigene Unternehmen dies auch noch in den kommenden Jahrzehnten tun kann, war aber keine Selbstverständlichkeit, darauf wies der Verkehrsdezernent der Region Hannover hin: „Um die Linienverkehre der üstra hätten sich auch europäische Konkurrenten bewerben können, die in der Lage gewesen wären, dies mit der gewohnten Qualität, aber ohne Zuschüsse der öffentlichen Hand zu bewerkstelligen.“ Entsprechende Angebote blieben in der gesetzten Frist Fehlanzeige. Der im EU-Amtsblatt angekündigte Öffentliche Dienstleistungsauftrag im Wege der Direktvergabe wurde deshalb der üstra für die maximal mögliche Laufzeit von 22,5 Jahren erteilt. Der ÖDA löst die bis gestern (24. September 2015) bestehende Betrauung und Finanzierungszusage für den Stadtbahnbetrieb ab und bezieht nun auch die Busverkehre der üstra ein. „Mit der Direktvergabe an die üstra ist für die Zukunft nicht nur ein qualitativ hochwertiger und wirtschaftlicher Nahverkehr gewährleistet, sondern auch die Existenz des Unternehmens nachhaltig gesichert - im Interesse seiner Eigentümer und der rund 2000 Belegschaftsangehörigen“, betonte Franz: „Die üstra ist aus Hannover nicht wegzudenken. Und das wird auch so bleiben.“

Mit Franz freute sich auch üstra-Vorstandsvorsitzender André Neiß über den Zukunftsauftrag: „Die Region Hannover hat sich mit dieser Betrauung für die üstra als langfristigen Partner für Mobilität entschieden. Wir bedanken uns für diesen erneuten Vertrauensbeweis und sind uns der hieraus resultierenden Verantwortung bewusst. Diese nehmen wir gerne wahr. Die Region Hannover schöpft den europäischen Rechtsrahmen vollständig aus, indem sie die üstra für 22,5 Jahre - also bis 2038 - mit der Erbringung von Nahverkehrsleistungen betraut. Dies zeugt von großer Weitsicht. Nur so entsteht die notwendige Planungssicherheit für langfristige Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur.“

Für Wilhelm Lindenberg, Vorstand Betrieb und Personal bei der üstra, setzt die Region Hannover mit der Beauftragung „ein eindeutiges Signal, das weit über Hannover hinaus in der gesamten deutschen Kommunalwirtschaft Beachtung und Anerkennung finden wird.“ Lindenberg weiter: „Die Region Hannover steht damit zu ihrer sozialen Verantwortung gegenüber der üstra, indem sie damit den Erhalt der Arbeitsplätze langfristig gewährleistet, die sozialen Standards des Verkehrsunternehmens sichert und jeder Form von Lohndumping einen Riegel vorschiebt.“

Willi Degener, stellv. Betriebsratsvorsitzender üstra kommentierte: „Wir als Arbeitnehmer der üstra freuen uns besonders über diesen Auftrag, da dieser uns allen den Arbeitsplatz über einen langen Zeitraum sichert, zumal wir die erste Mobilitätsdienstleiterin bundesweit sind, die das von sich behaupten kann. Nach langen Verhandlungen wurde aus unterschiedlichen Positionen ein tragfähiger Kompromiss für alle gefunden, so wie es in einer vernünftigen Partnerschaft immer der Fall sein sollte.“

Dass die Region Hannover zu den ersten Aufgabenträgern für den Öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland gehöre, die ein so umfassendes Leistungspaket nach dem neuen in der Bundesrepublik geltenden Personenbeförderungsgesetz vergeben habe, betonte anschließend auch Elke van Zadel, Leiterin des Fachbereichs Verkehr bei der Region: „Das Thema war vergaberechtlich hoch komplex, da zahlreiche EU-Vorgaben einzuhalten waren. Es war uns wichtig, die eng vertakteten und aufeinander abgestimmten Stadtbahn- und Busverkehre der üstra im Interesse unserer Fahrgäste in einem funktionierenden Gesamtnetz zu erhalten.“

Der ÖDA im Einzelnen

Der Dienstleistungsauftrag gilt bis zum 24. März 2038. Die lange Laufzeit ist zulässig, weil die üstra in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen etwa in neue Stadtbahnfahrzeuge vornehmen muss, die so nur in Hannover einsetzbar sind.

Vom ÖDA umfasst ist das gesamte von der üstra betriebene Stadtbahn- und Busliniennetz in Hannover und den angrenzenden Städten und Gemeinden. Vorgegeben sind für jede Linie differenziert die Betriebszeiten, die Takte sowie die Linienführung mit den zu bedienenden Haltestellen. Der Soll-Umfang der Verkehrsleistung - bemessen in Fahrplankilometern – wurde auf Basis des geltenden Fahrplans 2015 ermittelt.

Im Interesse der Wirtschaftlichkeit ist der üstra der Fahrzeugeinsatz innerhalb der definierten Fahrzeugflotte freigestellt. Für die Linien, die die Innenstadt von Hannover bedienen, sind Hybridbusse vorgegeben oder in der Umweltwirkung vergleichbare bzw. bessere Fahrzeuge.

Anforderungen an die üstra

Die üstra stimmt den Fahrplan entsprechend der Leitlinien und Standards des Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH) mit den weiteren Verbundunternehmen ab und optimiert aus Kundensicht Verknüpfungen und Anschlüsse zwischen den Verkehrsmitteln und schafft die Voraussetzung für eine unternehmensübergreifende Anschlusssicherung. Auch andere wichtige Qualitätsmerkmale wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit oder der Zustand der Fahrzeuge (u.a. Sauberkeit) sind definiert. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei Anforderungen zur Sicherung der Barrierefreiheit, Einrichtungen für die Fahrgastinformation, die ÖPNV-Beschleunigung und Umweltstandards sowie Maßnahmen im Interesse der Fahrgastsicherheit. Außerdem sind Anforderungen an die Kompetenz und Freundlichkeit des Fahr- und Servicepersonals beschrieben. Für die Laufzeit des Dienstleistungsauftrags wird die Anwendung des Flächentarifvertrags garantiert.

Qualitätsziele werden überprüft

Mit festgelegten Messverfahren wird laufend überprüft und jährlich festgestellt, inwieweit die vereinbarten Leistungen und Qualitätsziele erreicht bzw. über- oder unterschritten werden. Soweit die Anforderungen nicht eingehalten werden, sind die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nicht bzw. „schlecht“ erfüllt. Dieser Fall soll unter bestimmten im ÖDA geregelten Voraussetzungen zu einer Reduzierung des zulässigen Ausgleichs an die üstra führen. Mit diesem ÖDA werden für die üstra Anreize gesetzt, sich im Marktvergleich zu beweisen und das hohe Qualitätsniveau des Öffentlichen Nahverkehrs in Hannover zu erhalten bzw. zu verbessern.

Verlustausgleich

Die Aufrechterhaltung des im ÖDA definierten Angebotsniveaus im ÖPNV kann nicht allein aus Fahrgeldeinnahmen finanziert werden. Die üstra ist daher auf einen Ausgleich des verbleibenden Betriebskostendefizits angewiesen. Auch in Zukunft sollen die Verluste der üstra von der VVG über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ausgeglichen werden, um den steuerlichen Querverbund weiter nutzen zu können. Die dafür erforderlichen Ausgleichsleistungen für üstra und infra (Infrastrukturgesellschaft der Region Hannover) werden von der Region Hannover über den kommunalen Mehrgewinnausgleich bereitgestellt. Anders als bisher ist die Finanzierung über den Querverbund nicht auf das Betriebskostendefizit des Busverkehrs beschränkt. Mit dem neuen ÖDA wird vielmehr insgesamt das aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen resultierende Defizit über den Querverbund finanziert.

Unabhängig hiervon kann die Region Hannover in Zukunft aufgrund des ÖDA notwendige Leistungsänderungen, die Umsetzung zusätzlicher Qualitätsstandards oder die Einführung innovativer Technologien verlangen. Der ÖDA sieht hierzu Regelungen vor, die Veränderungen der definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen an veränderte Bedürfnisse in den nächsten 22,5 Jahren ermöglichen und so ein attraktives Nahverkehrsangebot für die Kunden gewährleisten. In diesen Fällen findet eine Kalkulation der Mehrkosten und Anpassung des Ausgleichs in entsprechender Höhe statt.

Marktvergleich

Auch in Zukunft soll die Höhe der Ausgleichsleistungen einem regelmäßigen Marktvergleich unterzogen werden. Damit wird dem Partnerschaftsvertrag Rechnung getragen, in dem sich die üstra gegenüber der Region verpflichtet hat, die unter den konkreten Rahmenbedingungen mögliche optimale Effizienz zu erreichen (sog. „best possible“-Kosten). In regelmäßigen Abständen findet hierzu ein Vergleich wichtiger Kostenkennzahlen der üstra mit vergleichbaren Stadtbahn-/Busunternehmen
Mobile & Verkehr
[lifepr.de] · 25.09.2015 · 16:16 Uhr
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