Nur begrenzte Wohnkosten-Übernahme für Hartz-IV-Empfänger

Karlsruhe (dpa) - Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme ihrer vollen Miet- und Heizkosten in unbegrenzter Höhe.

Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf «angemessene» Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied die 2. Kammer des Ersten Senats. Der Gesetzgeber dürfe die Kostenübernahme begrenzen, teilte das Gericht am Dienstag zu Beschlüssen vom 6. und 10. Oktober mit. (1 BvR 617/14; 1 BvL 2/15; 1 BvL 5/15)

Die Beschwerde kam von einer Frau aus Baden-Württemberg, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht. Das Jobcenter hatte die Miet- und Heizkosten für ihre 77 Quadratmeter große Wohnung zunächst ganz, seit 2008 aber nur noch teilweise übernommen. Zuletzt betrug die Miete plus Nebenkosten 706 Euro monatlich. Sie klagte auf vollständige Kostenübernahme und scheiterte damit vor dem Sozialgericht. Berufung und Revision blieben erfolglos. Außerdem wies die Kammer zwei Vorlagen des Sozialgerichts Mainz als unzulässig zurück, das die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für verfassungswidrig hält.

Mit der Regelung des Sozialgesetzbuchs II (Paragraf 22 Absatz 1 Satz 1) besteht nach Angaben der Verfassungsrichter ein konkreter gesetzlicher Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Damit habe der Gesetzgeber seine Pflicht erfüllt. Daraus folgt, dass die Betroffenen in solchen Fällen eine günstigere Wohnung suchen oder - wenn erlaubt - einen Untermieter aufnehmen müssen.

Was angemessene Aufwendungen für die Miete sind, wird regional festgelegt. Für den Landkreis Tübingen in Baden-Württemberg etwa gelten nach Vorgabe des Jobcenters 45 Quadratmeter für eine Person und 360 Euro Miete im Monat als angemessen. In der Universitätsstadt Tübingen sind es 415 Euro. Für jede weitere Person kommen 15 Quadratmeter und im Landkreis 80 Euro Miete hinzu, in der Stadt 90 Euro. Dazu kommen Betriebs- und Heizkosten.

Soziales / Verfassung / Deutschland
14.11.2017 · 14:59 Uhr
[13 Kommentare]
 
Amsterdam erhöht Toiletten-Angebot nach Protest von Frauen
Amsterdam (dpa) - Nach jahrelangem Kampf und einem Protestpinkeln von Frauen werden in Amsterdam […] (03)
Was das iPhone SE 4 bieten könnte
Im Jahr 2025 könnte das Apple iPhone SE 4 auf den Markt erscheinen und welche Ausstattung es […] (02)
Keine Eintagsfliege: «Xabi I.» hebt Bayer in neue Sphären
Leverkusen (dpa) - Für Bayer Leverkusens famose Titeljäger und Trainer-Shootingstar Xabi Alonso […] (02)
Pierce Brosnan: Rolle in 'Giant'-Biopic
(BANG) - Pierce Brosnan hat sich dem Cast des 'Giant'-Biopics über den professionellen Boxer […] (00)
No Rest for the Wicked präsentiert heute den Launch-Trailer
In Erwartung des bevorstehenden Starts des Early Access am 18. April um 18: 00 Uhr […] (00)
CVC strebt Milliarden-IPO in Amsterdam an
CVC Capital Partners, eine der führenden globalen Buyout-Firmen, bereitet sich auf einen […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
16.04.2024(Heute)
15.04.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News