München (dts) - Der Befangenheitsantrag der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Z., die vor dem Oberlandesgericht München im NSU-Prozess vor Gericht steht, ist abgelehnt und die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt worden. Die Angeklagte hatte den Richtern vorgeworfen, Zeugen nicht ausreichend ...

Kommentare

(1) Troll · 31. Juli 2014
Einen Befangenheitsantrag damit zu begründen, daß die Richter die Zeugen nicht ausreichend befragen, ist ja nun wirklich selten dämlich. Als Angeklagte hat sie genauso das Recht, Fragen zu stellen. Und wenn sie der Meinung ist, daß eine wichtige Frage noch nicht gestellt worden ist, soll sie es doch selber tun.
 
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