Aus Quelle wo SN kopiert hat: "1957 erhielt der KZ-Überlebende für seine Leidenszeit eine Rente wegen gesundheitlicher Schäden durch Haft und Zwangsarbeit zugesprochen. [...]Seine Erwerbsminderung durch die Leidenszeit im KZ wurde damals auf 70 Prozent festgelegt, dabei wurde eine Herzerkrankung als KZ-Folge berücksichtigt." Abseits der Seriösitätsdiskussion um Inhalte der BLÖD, kann man doch einen Zusammenhang herstellen, wenn er während einer Herz-Op verstorben ist. Ansprüche berechtigt.
Also in der Art wie dieser Artikel verfasst ist, sehe ich keinen Zusammenhang zwischen den NS Verbrechen und das Überleben von Auschwitz. Da kann ich mich @
1 nur anschließen. Völlig unabhängig von dieser Nachricht, könnte man darüber reden, ob jeder KZ Überlebende eine Art Schadenersatz erhält. Auch wenn ich nicht glaube, dass man die Zeit in einem Konzentrationslager mit Geld entschädigen kann. Höchstens Symbolisch.
Anton B., gestorben im Alter von 85 Jahren, man sollte doch meinen, dass die Todesursache etwas mit dem Alter zu tun hatte?